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Fassungsvergleich zu Übereinkommen (Nr. 172) über die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten und ähnlichen Betrieben××

Änderungen zwischen den Fassungen

Übereinkommen (Nr. 172) über die Arbeitsbedingungen in Hotels, Gaststätten und ähnlichen Betrieben 1
Art. 7neu
in Kraft ab 02.05.1995 · idF BGBl. Nr. 475/1994 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Wo eine solche Praxis besteht, sind der Kauf und Verkauf einer Beschäftigung in den in Artikel 1 erwähnten Betrieben zu verbieten.