Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über Zusammenarbeit auf den Gebieten Kultur, Wissenschaft und Erziehung (BR Jugoslawien)
1§ 0↗RIS↗
Art. 7neu
Artikel 7
Die Vertragsstaaten fördern den Erfahrungsaustausch auf dem Gebiete des Schulwesens.