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Fassungsvergleich zu Konzentrierungsabkommen Gemeinschaft – COST××

Änderungen zwischen den Fassungen

Konzentrierungsabkommen Gemeinschaft – COST 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.05.1990 · idF BGBl. Nr. 207/1990 Art. 7↗RIS↗
ARTIKEL 7
Dieses Abkommen gilt für die Gebiete, in denen der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft angewendet wird, und nach Maßgabe jenes Vertrages einerseits sowie für die Gebiete der teilnehmenden Nichtmitgliedstaaten andererseits.