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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz die gegenseitige Anerkennung von Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich 1
Art. 7neu
in Kraft ab 10.01.1994 · idF BGBl. Nr. 678/1994 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat in Kraft, in welchem die beiden Staaten einander schriftlich auf diplomatischem Wege mitgeteilt haben, daß die jeweiligen Erfordernisse für das Inkrafttreten erfüllt sind.