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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Polen über Gleichwertigkeiten im Hochschulbereich 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.01.1996 · idF BGBl. Nr. 759/1995 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Monat in Kraft, in welchem die beiden Vertragsstaaten einander schriftlich auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, daß die jeweiligen innerstaatlichen Erfordernisse für das Inkrafttreten erfüllt sind.