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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und der Bayerischen Staatsregierung über die Regelung des Alpenweideviehverkehrs××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und der Bayerischen Staatsregierung über die Regelung des Alpenweideviehverkehrs 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.01.1963 · idF BGBl. Nr. 296/1963 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7.
Dieses Abkommen tritt am 1. Jänner 1963 in Kraft. Es kann von jeder der vertragschließenden Regierungen mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden.
Geschehen zu München, am 12. September 1963.