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Fassungsvergleich zu Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes 1
Art. 7neu
in Kraft ab 04.02.1978 · idF BGBl. Nr. 41/1978 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Das Recht der Vertragschließenden Teile, einer internationalen Pflanzenschutzorganisation oder einem internationalen Pflanzenschutzabkommen beizutreten, wird durch dieses Abkommen nicht berührt.