Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes
1§ 0↗RIS↗
Art. 7neu
Artikel 7
Das Recht der Vertragschließenden Teile, einer internationalen Pflanzenschutzorganisation oder einem internationalen Pflanzenschutzabkommen beizutreten, wird durch dieses Abkommen nicht berührt.