Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Schweden)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Schweden) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 15.01.1950 · idF BGBl. Nr. 113/1950 Art. 7↗RIS↗
Artikel VII
Dieses Abkommen und alle damit im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen werden bei der durch das Abkommen über die internationale Zivilluftfahrt errichteten Internationalen Zivilluftfahrtorganisation registriert werden.