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Fassungsvergleich zu Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Personenbeförderung dienen 1
Art. 7neu
in Kraft ab 29.08.1962 · idF BGBl. Nr. 270/1962 Art. 7↗RIS↗
ARTIKEL 7
Dieses Abkommen tritt außer Kraft, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt nach seinem Inkrafttreten die Zahl der Vertragsparteien während zwölf aufeinanderfolgender Monate weniger als fünf beträgt.