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Fassungsvergleich zu Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftfahrt - Abkommen über die Internationale Zivilluftfahrt - P3 1
Art. 7neu
in Kraft ab 15.03.1971 · idF BGBl. Nr. 138/1971 Art. 7↗RIS↗
Artikel VII
(1) Dieses Protokoll bleibt so lange in Kraft, wie das Abkommen in Kraft steht.
(2) Dieses Protokoll hört nur dann auf für einen Staat in Kraft zu stehen, wenn dieser aufhört, Partei des Abkommens zu sein.