Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen zwischen Österreich und Albanien über die internationale Güterbeförderung mit Lastkraftwagen
1§ 0↗RIS↗
Art. 7neu
Artikel 7
Zahlungen, die sich aus der Anwendung dieses Abkommens ergeben, erfolgen gemäß dem zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Albanien für die Zeit vom 1. Jänner 1973 bis 31. Dezember 1977 abgeschlossenen Handels- und Zahlungsabkommen.
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