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Fassungsvergleich zu Raumordnung - Zusammenarbeit××

Änderungen zwischen den Fassungen

Raumordnung - Zusammenarbeit 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.03.1974 · idF BGBl. Nr. 87/1974 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Dieses Abkommen gilt auch für das Land Berlin, sofern nicht die Regierung der Bundesrepublik Deutschland gegenüber der Österreichischen Bundesregierung innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Abkommens eine gegenteilige Erklärung abgibt.