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Fassungsvergleich zu Straßengüterverkehr (Vereinigtes Königreich)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Straßengüterverkehr (Vereinigtes Königreich) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 23.01.1976 · idF BGBl. Nr. 43/1976 Art. 7↗RIS↗
ARTIKEL 7
Mitführen von Dokumenten
Die in Artikel 3 und 4 lit. a dieser Vereinbarung genannten Dokumente sind im Fahrzeug mitzuführen und jedem befugten Organ auf Verlangen vorzuweisen.