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Fassungsvergleich zu Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Eisenbahnverkehr über den Brenner (Italien) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.12.1989 · idF BGBl. Nr. 723/1990 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Jede Partei kann das vorliegende Übereinkommen unter Wahrung einer 6-monatigen Kündigungsfrist aufkündigen.
Geschehen zu Rom am 22. November 1989 in zweifacher Ausfertigung in italienischer und deutscher Sprache, wobei beide Ausfertigungen gleichermaßen authentisch sind.