Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit (OPEC)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit (OPEC) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.09.1999 · idF BGBl. III Nr. 143/1999 Art. 7↗RIS↗
Teil IV
Verschiedene Bestimmungen
Artikel 7
Der Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Generalsekretär können die zur Durchführung dieses Abkommens notwendigen Verwaltungsmaßnahmen treffen.