Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu „Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001××

Änderungen zwischen den Fassungen

„Partnership for Peace“-Übung Cooperative Best Effort 2001 1
Art. 7neu
in Kraft ab 05.09.2001 · idF BGBl. III Nr. 215/2001 Art. 7↗RIS↗
ARTIKEL SIEBEN
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Alle Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien im Zusammenhang mit der Auslegung oder Anwendung dieses MOU werden im Wege von Verhandlungen und ohne die Inanspruchnahme einer außenstehenden Gerichtsbarkeit gelöst.