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Fassungsvergleich zu Amtssitz - Ständiges Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Amtssitz - Ständiges Sekretariat des Übereinkommens zum Schutz der Alpen 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.04.2004 · idF BGBl. III Nr. 5/2004 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Schutz des Amtssitzbereichs
Die zuständigen österreichischen Behörden werden entsprechende Vorsorge treffen, um zu gewährleisten, dass die Ruhe des Amtssitzbereichs nicht durch Personen oder Personengruppen gestört wird, die diesen ohne Erlaubnis zu betreten versuchen.