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Fassungsvergleich zu Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften (Slowakei)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften (Slowakei) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.09.2004 · idF BGBl. III Nr. 115/2004 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
(1) Dieses Abkommen kann einvernehmlich in schriftlicher Form geändert oder ergänzt werden.
(2) Allfällige Fragen der Auslegung und Anwendung dieses Abkommens werden auf diplomatischem Weg geprüft.