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Fassungsvergleich zu Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse (Tschechische R) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.07.2005 · idF BGBl. III Nr. 71/2005 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Die Arbeitsvermittlung im Sinne dieses Abkommens ist für den Praktikanten kosten- und gebührenfrei. Im Übrigen finden hinsichtlich der Kosten und der Entrichtung von Gebühren die Rechtsvorschriften beider Staaten Anwendung.