Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Beschäftigung in Grenzzonen (Tschechische R)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beschäftigung in Grenzzonen (Tschechische R) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.07.2005 · idF BGBl. III Nr. 83/2005 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Auf die Beschäftigung eines Grenzgängers sind sämtliche Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts, des Arbeitnehmerschutzrechts einschließlich der besonderen Rechtsvorschriften über die Beschäftigung von Jugendlichen, des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts sowie der kollektiven Rechtsgestaltung auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und sämtliche sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften des Staates, in dessen Gebiet die Beschäftigung ausgeübt wird, anzuwenden.