Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 7neu
- Eigentümer- und Halterfeststellungen sowie Fahrer- und Führerermittlungen bei Straßen-, Wasser- und Luftfahrzeugen,
- Auskünfte zu Führerscheinen, Schifferpatenten und vergleichbaren Berechtigungen,
- Aufenthalts- und Wohnsitzfeststellungen,
- Feststellungen zu Aufenthaltstiteln,
- Feststellung von Telefonanschlussinhabern und Inhabern sonstiger Telekommunikationseinrichtungen,
- Identitätsfeststellungen,
- Ermittlungen zur Herkunft von Sachen, beispielsweise bei Waffen, Kraftfahrzeugen und Wasserfahrzeugen (Verkaufswegeanfragen),
- polizeiliche Erkenntnisse aus Datensammlungen und polizeilichen Unterlagen sowie Auskünfte aus öffentlich zugänglichen behördlichen Datensammlungen,
- Rauschgift-, Waffen- und Sprengstoffsofortmeldungen sowie Meldungen von Geld- und Wertzeichenfälschungen,
- Informationen zur praktischen Durchführung grenzüberschreitender Observationsmaßnahmen, grenzüberschreitender Nacheile und kontrollierter Lieferungen,
- Feststellung der Aussagebereitschaft einer Auskunftsperson,
- polizeiliche Befragungen und Vernehmungen,
- Spurenabklärungen und
- Abstimmung und Einleitung erster Fahndungsmaßnahmen.
1. sich der grenzüberschreitende Dienstverkehr auf Straftaten bezieht, bei denen der Schwerpunkt der Tat und ihrer Verfolgung in den Grenzgebieten im Sinne von Artikel 3 Absatz 2 liegt, oder
2. eine direkte Zusammenarbeit aufgrund von tat- oder täterbezogenen Zusammenhängen im Rahmen abgrenzbarer Fallgestaltungen zweckmäßig ist und das Einvernehmen der jeweiligen nationalen Zentralstellen vorliegt.