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Fassungsvergleich zu Soziale Sicherheit – Durchführung (Rumänien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Soziale Sicherheit – Durchführung (Rumänien) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.12.2006 · idF BGBl. III Nr. 175/2006 Art. 7↗RIS↗
Kapitel 2
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
Artikel 7
Gewährung von Sachleistungen
In den Fällen des Artikels 16 Absatz 1 des Abkommens ist Artikel 5 dieser Vereinbarung entsprechend anzuwenden.