Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung××

Änderungen zwischen den Fassungen

Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kernforschung 1
Art. 7neu
in Kraft ab 22.02.2007 · idF BGBl. III Nr. 96/2007 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Freie Verfügbarkeit über Gelder
Die Organisation kann jede Art von Geldern, Devisen und Bargeld erhalten, besitzen und transferieren; sie kann über diese für ihre amtliche Tätigkeit frei verfügen und Bankkonten in jeder beliebigen Währung in dem für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen erforderlichen Ausmaß unterhalten.