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Fassungsvergleich zu Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (2007/436/EG, Euratom)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Beschluss des Rates vom 7. Juni 2007 über das System der Eigenmittel der Europäischen Gemeinschaften (2007/436/EG, Euratom) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.03.2009 · idF BGBl. III Nr. 40/2009 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Ein etwaiger Mehrbetrag der Einnahmen der Gemeinschaften gegenüber den tatsächlichen Gesamtausgaben im Verlauf eines Haushaltsjahres wird auf das folgende Haushaltsjahr übertragen.