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Fassungsvergleich zu Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll (USA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Rechtshilfe in Strafsachen - Protokoll (USA) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.02.2010 · idF BGBl. III Nr. 7/2010 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7: Kosten der Video Konferenz
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 des EU-US Rechtshilfeabkommens wir der folgende Text als Schlusssätze des Artikels 6 des Rechtshilfevertrages 1995 angefügt:
"Sofern zwischen dem ersuchenden und dem ersuchten Staat nichts anderes vereinbart wird, trägt der ersuchende Staat die Kosten für die Einrichtung und den Betrieb der Video-Übertragung nach Artikel 20. Sonstige Kosten im Zusammenhang mit dieser Hilfestellung (einschließlich der Reisekosten der beteiligten Personen im ersuchten Staat) werden entsprechend den übrigen Bestimmungen dieses Artikels getragen."