Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 7neu
Artikel 7
Inkrafttreten, Geltungsdauer und Kündigung
(1)
Die Vereinbarung tritt am 5. April 2010, dem ersten Tag der Anwendbarkeit des Visakodex, in Kraft. Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
(2)
Jede Vertragspartei kann die Vereinbarung jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten ab der Mitteilung der Kündigung kündigen oder mit sofortiger Wirkung suspendieren.