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Fassungsvergleich zu Praktische Modalitäten zur erleichterten Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003××

Änderungen zwischen den Fassungen

Praktische Modalitäten zur erleichterten Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 1
Art. 7neu
in Kraft ab 21.07.2010 · idF BGBl. III Nr. 59/2010 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Zur Klärung der praktischen Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Vereinbarung sowie der Dublin-Verordnung und der Durchführungsverordnung kann jede Vertragspartei, handelnd durch die zuständigen Behörden, ein Treffen zwischen den zuständigen Experten einberufen. Zeit und Ort dieser Treffen werden im gegenseitigen Einvernehmen zwischen den zuständigen Behörden bestimmt.