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Fassungsvergleich zu Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen××

Änderungen zwischen den Fassungen

Abkommen über den Sitz des Back-up-Systems der Europäischen Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen 1
Art. 7neu
in Kraft ab 13.10.2013 · idF BGBl. III Nr. 279/2013 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7 – Abgaben und Gebühren für Rechtsgeschäfte
Alle Rechtsgeschäfte, an denen die Agentur beteiligt ist, und alle Urkunden über solche Rechtsgeschäfte sind von allen Abgaben, Beurkundungs- und Gerichtsgebühren befreit.