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Fassungsvergleich zu Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.04.2014 · idF BGBl. III Nr. 2/2014 Art. 7↗RIS↗
Kapitel III – Überwachung der Durchführung und Schlussbestimmungen
Artikel 7 – Überwachung der Durchführung
Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) überwacht die Durchführung dieses Protokolls durch die Vertragsparteien.