Änderungen zwischen den Fassungen
Abkommen über eine Zollunion und die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Republik San Marino
1§ 0↗RIS↗
Art. 7neu
Artikel 7
— den Zolltarif der Gemeinschaft,
— die in der Gemeinschaft geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften im Zollbereich, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der Zollunion erforderlich sind,
— die Bestimmungen der gemeinsamen Handelspolitik der Gemeinschaft,
— die Gemeinschaftsregelung für den Handel mit in Anhang II des Vertrages zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aufgeführten Agrarerzeugnissen mit Ausnahme der Erstattungen und Ausgleichsbeträge bei der Ausfuhr,
— die Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der Veterinärmedizin, des Pflanzenschutzes und der Produktqualität, soweit dies für das ordnungsgemäße Funktionieren des Abkommens erforderlich ist.