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Fassungsvergleich zu Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Luftverkehrsabkommen (Sri Lanka) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.10.2016 · idF BGBl. III Nr. 157/2016 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Direkter Transitverkehr
Fluggäste, Gepäck und Fracht, einschließlich Post, im direkten Transitverkehr über das Hoheitsgebiet einer Vertragspartei sind, sofern sie den für diesen Zweck vorgesehenen Flughafenbereich nicht verlassen, von Zollabgaben, Gebühren und anderen ähnlichen Steuern befreit.