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Fassungsvergleich zu Erprobung des Bildungskompasses im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Erprobung des Bildungskompasses im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.04.2017 · idF BGBl. I Nr. 133/2017 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Evaluierung und Controlling
(1) Die Erprobung des Bildungskompasses wird im Auftrag und auf Kosten des BMFJ vom Charlotte- Bühler- Institut evaluiert.
(2) Das Land Oberösterreich ist verpflichtet, die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschussmittel durch die am Pilotprojekt beteiligten Rechtsträger von elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zu überprüfen.
Schlagworte
Kinderbetreuungseinrichtung, Kinderbildungseinrichtung