Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 7neu
ARTIKEL 7
Wettbewerbspolitik
Im Rahmen dieses Abkommens gelten die Bestimmungen von Titel IV Kapitel II ("Wettbewerb und sonstige wirtschaftliche Bestimmungen") des Assoziierungsabkommens, es sei denn, im vorliegenden Abkommen sind genauere Regeln festgelegt.