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Fassungsvergleich zu Weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Weitere Entwicklung der Universität für Weiterbildung Krems (Donau-Universität Krems) (Bund – NÖ) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 27.01.2019 · idF BGBl. I Nr. 9/2019 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Hinterlegung
Diese Vereinbarung wird in zwei Urschriften ausgefertigt. Je eine Ausfertigung wird beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung und beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung hinterlegt.