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Fassungsvergleich zu Kinder- und Jugendhilfe (Bund – Länder)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Kinder- und Jugendhilfe (Bund – Länder) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.01.2020 · idF BGBl. I Nr. 106/2019 Art. 7↗RIS↗
Artikel 7
Urschrift
Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz hinterlegt. Dieses hat allen Ländern beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.