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Fassungsvergleich zu UrhG-Nov. 1996××

Änderungen zwischen den Fassungen

Urheberrechtsgesetz-Novelle 1996 (UrhG-Nov. 1996) 1
Art. 7neu
in Kraft ab 01.04.1996 · idF BGBl. Nr. 151/1996 Art. 7↗RIS↗
Artikel VII
Rundfunksendung über Satellit
Der Mithersteller eines Filmwerks darf einem anderen die Rundfunksendung des Filmwerks über Satellit nur mit Zustimmung des beeinträchtigten Mitherstellers (Z 5) gestatten, wenn
1. das Filmwerk von Herstellern aus mehreren Staaten gemeinsam hergestellt worden ist,
2. zumindest ein Mithersteller einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums angehört,
3. der Vertrag über die gemeinsame Herstellung des Filmwerks vor dem 1. April 1996 geschlossen worden ist,
4. dieser Vertrag ausdrücklich das Senderecht für bestimmte Gebiete aufteilt, und zwar für alle technischen Mittel der Sendung, und keine besondere Regelung für die Sendung über Satellit trifft und
5. die Sendung über Satellit das ausschließliche Senderecht eines Mitherstellers beeinträchtigt.
Anmerkung
Vgl. Art. 7 RL 93/83/EWG.