Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 7 § 13aufgehoben
Artikel VII
Nationalpark
§ 13. Förderung des Nationalparks Hohe Tauern in Kärnten
(1) In der Region des Nationalparks Hohe Tauern in Kärnten (das Gebiet der Gemeinden Heiligenblut, Großkirchheim und Winklern) soll eine mit den Zielvorstellungen der Nationalparkidee in Einklang stehende Weiterentwicklung ermöglicht und gefördert werden.
(2) Die Vertragsparteien verpflichten sich, unter Bedachtnahme auf die Entwicklungsziele der Nationalparkregion Maßnahmen zu deren Förderung insbesondere durch Unterstützung von nationalparkkonformen Vorhaben in der Nationalparkregion zu setzen.