Artikel 70
Dieses Übereinkommen tritt mit dem Zeitpunkt des Außerkrafttretens des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Bildung vom 14. April 1972 außer Kraft.
Geschehen zu Graz, am 20. November 1987, in zwei Urschriften in deutscher und serbokroatischer Sprache, wobei beide Texte gleichermaßen authentisch sind.