Änderungen zwischen den Fassungen
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen zur Gründung einer Partnerschaft EG - Tadschikistan
1§ 0↗RIS↗
Art. 70neu
ARTIKEL 70
Zusammenarbeit im Bereich der Migration
a)
Hauptursachen der Migration;
b)
Ausarbeitung und Anwendung nationaler Rechtsvorschriften und einer nationalen Praxis für den internationalen Schutz von Flüchtlingen, die den Bestimmungen des Genfer Überein-kommens von 1951 über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, des Protokolls von 1967 und der übrigen einschlägigen regionalen und internationalen Übereinkünfte entsprechen und somit die Beachtung des Grundsatzes der Nichtzurückweisung gewährleisten;
c)
Zulassungsregelungen und Rechte und Status der zugelassenen Personen, faire Behandlung und Integrationspolitik für alle Ausländer mit legalem Wohnsitz, Bildung und Ausbildung für legale Migranten und Maßnahmen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit;
d)
Festlegung einer wirksamen Politik zur Verhinderung der illegalen Einwanderung und zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität und des Menschenhandels, einschließlich der Frage, wie Netze und kriminelle Vereinigungen von Schleusern und Menschenhändlern bekämpft und ihre Opfer geschützt werden können;
e)
Rückführung von Personen, die sich illegal in einem Land aufhalten, unter humanen und würdigen Bedingungen, einschließlich ihrer freiwilligen Rückkehr, und ihre Rückübernahme im Einklang mit Absatz 3;
f)
im Visumbereich: Fragen, an denen ein beiderseitiges Interesse besteht;
g)
im Bereich der Grenzkontrollen: Fragen im Zusammenhang mit Organisation, Ausbildung, praxisbewährten Methoden und anderen operativen Maßnahmen vor Ort sowie gegebenenfalls Ausrüstung, mit dem gegenseitigen Bewusstsein der möglichen beiderseitigen Nutzung dieser Ausrüstung.
-
rückübernimmt die Republik Tadschikistan auf Ersuchen ohne Weiteres seine Staats-angehörigen, die sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats der Europäischen Union aufhalten;
-
rückübernimmt jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union auf Ersuchen ohne Weiteres seine Staatsangehörigen, die sich illegal im Hoheitsgebiet der Republik Tadschikistan aufhalten.