Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 72neu
KAPITEL 2
DIALOG IM SOZIALEN BEREICH
ARTIKEL 72
a)
den Arbeits- und Lebensbedingungen der Einwanderer und ihrer Unterhaltsberechtigten;
b)
Migration;
c)
der illegalen Einwanderung und den Bedingungen für die Rückkehr von Personen in ihre Heimat, die gegen das Aufenthalts- und Niederlassungsrecht des Gaststaates verstoßen,
d)
Maßnahmen und Programmen zur Förderung der Gleichbehandlung der Staatsangehörigen Algeriens und der Gemeinschaft, der Kenntnis der Kultur des anderen, der Toleranz und der Beseitigung von Diskriminierung.