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Fassungsvergleich zu Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien××

Änderungen zwischen den Fassungen

Assoziierungsabkommen zwischen EU, EURATOM, Mitgliedstaaten und Georgien 1
Art. 73neu
in Kraft ab 01.07.2016 · idF BGBl. III Nr. 115/2016 Art. 73↗RIS↗
ARTIKEL 73
Technische Hilfe und Kapazitätsaufbau
Die Vertragsparteien arbeiten zusammen, um bei der Umsetzung von Handelserleichterungen und Zollreformen technische Hilfe und Unterstützung beim Kapazitätsaufbau zu leisten.