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Fassungsvergleich zu UN-Charta××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzung der Vereinten Nationen (UN-Charta) 1
Art. 75neu
in Kraft ab 14.12.1955 · idF BGBl. Nr. 120/1956 Art. 75↗RIS↗
Kapitel XII.
Internationales Treuhandschafts-System.
Artikel 75.
Die Vereinten Nationen errichten unter ihrer Autorität ein internationales Treuhandschafts-System für die Verwaltung und Beaufsichtigung von Gebieten, die durch spätere Einzelverträge diesem System unterstellt werden können. Diese Gebiete werden in der Folge als Treuhandgebiete bezeichnet.