Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu UN-Charta××

Änderungen zwischen den Fassungen

Satzung der Vereinten Nationen (UN-Charta) 1
Art. 78neu
in Kraft ab 14.12.1955 · idF BGBl. Nr. 120/1956 Art. 78↗RIS↗
Artikel 78.
Das System der Treuhandschaft findet keine Anwendung auf Gebiete, die Mitglieder der Vereinten Nationen geworden sind: die Beziehungen zwischen diesen beruhen auf der Achtung des Grundsatzes der souveränen Gleichheit.