Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 79neu
TITEL VII
FINANZIELLE ZUSAMMENARBEIT
ARTIKEL 79
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die Erleichterung der Reformen zur Modernisierung der Wirtschaft, einschließlich der ländlichen Entwicklung,
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die Modernisierung der wirtschaftlichen Infrastruktur,
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die Förderung von Privatinvestitionen und beschäftigungswirksamen Tätigkeiten,
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die Berücksichtigung der Auswirkungen der schrittweisen Errichtung einer Freihandelszone auf die algerische Wirtschaft, insbesondere bei der Modernisierung und Umstrukturierung der Industrie,
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flankierende sozialpolitische Maßnahmen.