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Fassungsvergleich zu Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) 1
Art. 8neu
kundgemacht, Inkrafttreten nicht festgelegt · idF BGBl. III Nr. 89/2012 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Übermittlung weiterer personenbezogener und sonstiger Daten
Im Fall der Feststellung einer Übereinstimmung von DNA-Profilen im Verfahren gemäß Artikel 7 erfolgt die Übermittlung weiterer zu den Fundstellendatensätzen vorhandener personenbezogener und sonstiger Daten nach dem innerstaatlichen Recht einschließlich der Vorschriften über die Rechtshilfe der ersuchten Vertragspartei und wird in Übereinstimmung mit Artikel 9 übermittelt.