Rechtstracker.at
Fassungsvergleich zu Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Belgien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Staatsvertrag von St. Germain (Übereinkommen Belgien) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 08.05.1930 · idF BGBl. Nr. 200/1930 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8.
Vom Inkrafttreten des gegenwärtigen Übereinkommens an belasten die Kosten des gemischten Schiedsgerichtshofes, soweit sie den Vorsitzenden und das Sekretariat betreffen, jedes der beiden Länder im Verhältnis der Zahl der Fälle, welche im Laufe des Jahres auf Grund der voranstehenden Artikel anhängig gemacht werden.
Die Artikel 5, 6 und 7 werden dem gemischten Schiedsgerichtshofe mitgeteilt werden.