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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Entsendung österreichischer Entwicklungshelfer (Sambia)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Entsendung österreichischer Entwicklungshelfer (Sambia) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 22.07.1972 · idF BGBl. Nr. 369/1972 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
(1) Dieses Abkommen tritt acht Tage nach dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft.
(2) Es tritt drei Monate nach dem Tage außer Kraft, an dem eine Vertragspartei das Abkommen schriftlich auf diplomatischem Wege kündigt.
Geschehen in Lusaka, am 14. Juli 1972, in zwei englischsprachigen Originalen, welche beide authentisch sind.