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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Errichtung einer Gewerbeschule (Thailand)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Errichtung einer Gewerbeschule (Thailand) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 30.01.1973 · idF BGBl. Nr. 112/1973 Art. 8↗RIS↗
Artikel 8
Das Abkommen zwischen der Bundesregierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Thailand vom 25. April 1966 betreffend die österreichischen Experten in Thailand gewährten Vorrechte und Erleichterungen findet auch auf die österreichischen Lehrer der Schule Anwendung.