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Fassungsvergleich zu Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien)××

Änderungen zwischen den Fassungen

Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) - ZA (Bolivien) 1
Art. 8neu
in Kraft ab 11.01.1976 · idF BGBl. Nr. 2/1976 Art. 8↗RIS↗
Artikel VIII
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung und Durchführung dieses Zusatzabkommens werden auf diplomatischem Wege beigelegt.