Änderungen zwischen den Fassungen
Art. 8neu
Artikel 8
Schlußbestimmungen
Unterzeichnet in zwei Urschriften in deutscher und englischer Sprache, die beide gleichermaßen verbindlich sind, in New York am 28. Juni 1979 durch die bevollmächtigten Vertreter der Republik Österreich und der Vereinten Nationen.